Auslandsaufenthalt
Sie können sich auf dieser Seite über die verschiedenen Möglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes in den Studiengängen Sportökonomie (B.Sc., M.Sc.) und Lehramt Sport informieren.
Der Fachkoordinator des Auslandsstudiums (Sport) Dr. Kristoff Reichel bietet einmal im Jahr (i.d.R. Ende Oktober) eine unverbindliche Vorbesprechung für Hinweise zum Auslandsstudium bzw. -praktikum an.
Darüber hinaus bietet das International Office regelmäßig Informationsveranstaltungen an.
Es wird grundsätzlich zwischen einem Auslandsstudium und einem Auslandspraktikum unterschieden. Nachfolgend werden beide Möglichkeiten näher erläutert.
- AuslandsstudiumEinklappen
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Es wird grundsätzlich zwischen einem Auslandsstudium innerhalb und außerhalb Europas unterschieden. Nachfolgend werden beide Möglichkeiten näher erläutert.
Studieren innerhalb Europas („ERASMUS+“)
ERASMUS (EuRopean Community Action Scheme for the Mobility of University Students) ist das Hochschulprogramm der Europäischen Union, das Auslandsaufenthalte von Studierenden und Gastdozenten fördert. Über das ERASMUS-Programm unterhält die Universität Bayreuth einen lebhaften Austausch an Studierenden mit zahlreichen Universitäten in ganz Europa.
Studieren außerhalb Europas (i.d.R. „Global“)
Über das europäische ERASMUS-Netzwerk hinaus unterhält die Universität Bayreuth (bzw. die Fakultät) auch global mit vielen Universitäten Abkommen, so dass jeder, der neugierig auf neue Sprachen und Kulturen ist, die Möglichkeit nutzen kann, diese Erfahrungen während der Studienzeit zu machen. Generell begrüßt es die Fakultät, wenn Studierende Auslandserfahrung z. B. im Rahmen eines Auslandssemesters oder eines Auslandspraktikums sammeln. Entsprechend sind die Studienablaufvorschläge so gestaltet, dass bei frühzeitiger Planung z. B. ein Auslandssemester gut in das Studium integriert werden kann. Zu dieser Integration trägt auch bei, dass Leistungen, die an ausländischen Universitäten erbracht worden sind, ggf. auf Antrag für das Studium hier an der Fakultät anerkannt werden können, so dass ein Auslandaufenthalt nicht zwingend zu einer Studienzeitverlängerung führen muss. Dazu ist es wichtig, dass sich Studierende frühzeitig bei den zuständigen Lehrstühlen über die jeweiligen Modalitäten informieren.
International Office
Das International Office (https://www.international-office.uni-bayreuth.de/de/index.html) ist der erste und wichtigste Ansprechpartner für alle Studierenden, die einen Auslandsaufenthalt anstreben. Sie erfahren dort nicht nur die komplette organisatorische Unterstützung, auch bei der Suche nach finanzieller Unterstützung ist Ihnen das International Office behilflich. Informationen zum Auslandsstudium im Rahmen des Erasmus-Programms sowie zu internationalen Beziehungen und Austauschprogrammen in Forschung und Lehre finden Sie auf den Internetseiten des International Office (https://www.international-office.uni-bayreuth.de/de/going-abroad/index.html).
Eine Übersicht über die Partnerschaften findet sich auf den Seiten des International Office unter diesem Link.
Der jährliche Bewerbungsschluss für das Auslandsstudium (Erasmus und Global) ist jeweils der 1. Dezember.
- AuslandspraktikumEinklappen
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Auslandspraktika sind ebenfalls, sowohl im Bachelor- als auch Masterstudium, im Rahmen einer Wahlmöglichkeit durchführbar.
Bachelorstudium (Modul F)
Es gelten die gleichen Kriterien wie bei inländischen Praktika: https://elearning.uni-bayreuth.de/course/view.php?id=15535
Masterstudium (Eingangsmodulbereich A-1: A-1-4 Auslandspraktikum)
Folgende Kriterien sind bei der Auswahl und Absolvierung eines Auslandspraktikums zu berücksichtigen, um eine Anerkennung für das Modul A-1-4 im Eingangsmodulbereich A-1 des Masterstudiengangs Sportökonomie zur erlangen:
- Das Praktikum muss eine Dauer von mindestens 3 Monaten (12 Wochen) aufweisen.
- Das Praktikum muss im nicht-deutschsprachigen Ausland absolviert werden. Bei Praktikumsgebern mit deutschsprachigem Hintergrund (z. B. Auslandsniederlassung eines Sportunternehmens aus dem deutschsprachigen Raum) ist nachweisbar sicherzustellen, dass die Arbeitssprache weit überwiegend nicht Deutsch ist.
- Das Praktikum sollte einen erkennbaren Bezug zum Studium aufweisen. Die Praktikumsgeber können ausdrücklich auch Non-Profit-Organisationen sein (Vereine, Verbände, Stiftungen, staatliche oder Nicht-Regierungsorganisationen etc.).
- Vor Antritt des Praktikums wird dringend die Prüfung der Anrechenbarkeit in Rücksprache mit Herrn Dr. Kristoff Reichel empfohlen. Es besteht kein genereller Anspruch auf Anerkennung des Praktikums. Erst nach Vorlage aussagekräftiger Nachweise und Unterlagen zu dem absolvierten Praktikum wird, gemäß der genannten Kriterien über die Anerkennung abschließend befunden. Eine begründete Ablehnung der Anerkennung nach Prüfung der eingereichten Nachweise und Unterlagen behalten wir uns ausdrücklich vor.
- Das International Office der Universität Bayreuth unterstützt bei der Suche nach einem Praktikumsplatz im Ausland und bietet darüber hinaus mit dem Leornardo-Programm eine finanzielle Unterstützung für Auslandspraktika an.
- Anrechnungen von AuslandsleistungenEinklappen
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Hier finden Sie alle Informationen und Formblätter, um eine im Ausland erbrachte Studienleistung erfolgreich in Ihr Studium zu integrieren.
Antrag auf Vorabprüfung zur Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen
Antrag auf Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen
Übersicht zur Anerkennung von im Ausland erbrachter Leistungen